Wir sind ein Ing. Büro welches sich auf die Standfestigkeitsprüfung von Grabmalen spezialisiert hat.
Gemäß der Unfallverhütungsvorschrift VSG 4.7 § 9 sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet einmal jährlich die Grabmale auf dem Friedhof auf Standfestigkeit zu überprüfen. Um Sie als verantwortliche Person bzw. die Kirchengemeinde oder die Stadt aus der Haftung zu nehmen, ist eine fachliche Prüfung mit entsprechender Technik und fundiertem Wissen zwingend erforderlich.
Wir können Ihnen dieses Fachwissen, die Technik und eine Berufserfahrung von über 20 Jahren anbieten.